KOBLENZ: FRISEURIN MUSS NACH MISSGLüCKTER HAARGLäTTUNG SCHMERZENSGELD ZAHLEN

Waschen, schneiden, klagen: Eine Frau aus Rheinland-Pfalz hat von einem Gericht 2500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Ihre Haare waren nach einem Friseurbesuch »unnatürlich strohig«.

Weil sie unzufrieden mit dem Ergebnis einer Haarglättung war, hat eine Kundin einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge Anspruch auf Schmerzensgeld von ihrer Friseurin. Die Betreiberin des Friseursalons soll der Geschädigten 2500 Euro bezahlen, wie das Landgericht Koblenz am Dienstag mitteilte.

Laut Gericht waren die Haare der Kundin seit der chemischen Glättung mit einem ungeeigneten Mittel »unnatürlich strohig« und quasi verunstaltet. Dies habe eine seelische Beeinträchtigung für die Frau bedeutet. Die Geschädigte selbst gab laut Gericht an, dass sie sich massiv unwohl gefühlt das Haus fast ein Jahr lang nur mit Mütze oder Kappe verlassen habe.

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Als Körperverletzung anerkannt

Direkt nach der missglückten Glättung mussten die Haare den Angaben zufolge abgeschnitten werden, weil die Haarspitzen verfilzt und unkämmbar waren. Der Verlust oder das Abschneiden von Haaren ist als Körperverletzung anerkannt.

Laut Gericht sagte die Friseurin aus, die Kundin habe selbst eine unsachgemäße Behandlung vorgenommen. Außerdem komme eine natürliche Ursache wie die vorangegangene Schwangerschaft der Klägerin in Betracht. Beides wurde laut Gericht aber über ein Sachverständigengutachten ausgeschlossen.

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